Avanti Wind Systems hat vor einigen Monaten die Herstellung seiner Aufzüge für Windkraftanlagen entsprechend der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingerichtet. Die neue Richtlinie trat am 29. Dezember 2009 für die EU-Mitgliedstaaten in Kraft.
Die Entwicklungsarbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kunden. So wurde sichergestellt, dass die Wünsche und Anforderungen der Kunden an die Aufzüge von Avanti mit den Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie, die natürlich einzuhalten ist, kombiniert werden können.
Die Anforderungen der Maschinenrichtlinie gelten auch für Aufzüge, die bereits 2009 geliefert und montiert wurden, aber erst wirklich in Gebrauch genommen werden, wenn die fertigen Windkraftanlagen den Betreibern übergeben werden. Die meisten dieser Aufzüge entsprachen einer früheren Spezifikation.
Avanti stellt Upgrade-Kits zur Verfügung, damit auch diese Aufzüge den neuen EU-Anforderungen entsprechen. Sie können von den Betreibern selbst oder von Avanti eingebaut werden.